24 Juni 2010

Simbabwes Regierung will mit Homosexuellen-Diskriminierung punkten

Harare (Simbabwe), 24.06.2010 – Die Regierung von Simbabwe plant, das Verbot von Homosexualität in der Verfassung zu verankern. Auf einem Parteitag der Zanu-PF-Partei erklärte der Generalsekretär Didymus Mutasa, dass „alles, was menschliche und öffentliche Moral beschädigt, verboten werden sollte“. Dazu gehören seiner Ansicht nach „Homosexualität, Abtreibung und Sterbehilfe“.

Bereits jetzt sieht das Gesetz in Simbabwe schwere Strafen für Homosexualität vor. Robert Mugabe hatte mit seiner Partei zuletzt 2006 die Gesetze gegen Homosexualität stark verschärft und dies als „Präventivschlag“ bezeichnet.

Strafen für Homosexualität sind in Afrika weit verbreitet. Positive Ausnahme ist lediglich Südafrika, das 1996 als weltweit erster Staat in seiner Verfassung ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung festschrieb. In 37 von 53 Staaten Afrikas sind dagegen homosexuelle Handlungen verboten. Entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse wird Homosexualität oft als „Import aus dem Westen“ und „heilbar“ angesehen.

Gegen Simbabwe bestehen aufgrund der Verstöße gegen Menschenrechte und fundamentale Freiheitsrechte durch die Regierung unter Robert Mugabe seit 2002 Sanktionen der Europäischen Union.

21 Mai 2010

Perverse Justiz gegen Homosexuelle in Malawi

Erklärung des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung zur Verurteilung eines homosexuellen Paares in Malawi
20.05.2010

Zur Nachricht über die Verurteilung des malawischen homosexuellen Paares Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko zu 14 Jahren Haft erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (20.05.) in Berlin:

„Mit großer Bestürzung habe ich das Urteil gegen das malawische gleichgeschlechtliche Paar Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko wegen so genannter geschlechtlicher Handlungen wider die natürliche Ordnung und Unzucht zwischen Männern zur Kenntnis genommen. Die Verurteilung steht im Widerspruch zu internationalem Recht und der Afrikanischen Charta für Menschen- und Bürgerrechte. Ich appelliere an die malawische Regierung, ihren Verpflichtungen zum Schutz aller Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, nachzukommen und den Strafvollzug im Fall des verurteilten Paares Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko auszusetzen.“

Im Dezember 2009 war in den malawischen Medien über die traditionelle Verlobungsfeier des homosexuellen Paares berichtet worden. Das öffentliche Interesse führte zu ihrer Verhaftung. In monatelanger Untersuchungshaft litten sie unter Schikanen der Mitgefangenen und Misshandlungen der Behörden. Mit der Verurteilung zu einer 14-jährigen Haftstrafe folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft, die wegen der abschreckenden Wirkung auf eine harte Bestrafung gedrängt hatte. Die Argumente der Verteidigung für eine Strafmilderung fanden dagegen kein Gehör. Die Verteidigung hat angekündigt, in die Berufung zu gehen.

20 Februar 2010

zum Putsch im Niger

Zur Lage in Niger erklärte der Pressesprecher des Auswärtigen Amts, Andreas Peschke, am 19.02. vor der Bundespressekonferenz:
PESCHKE: Ich möchte, in Absprache mit dem Regierungssprecher, kurz eine Einschätzung zur Lage in Niger abgeben. Die Bundesregierung ist sehr besorgt über die Entwicklung in Niger. Wir verurteilen die gewaltsame Machtübernahme durch Militärs in dem westafrikanischen Land. Wir appellieren an alle Beteiligten, die Anwendung von Gewalt umgehend einzustellen und alle Schritte zu unterlassen, die zu einer weiteren Eskalation der Lage führen können. Die Bundesregierung ruft alle Beteiligten auf, schnellstmöglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wieder eine zivile Regierung möglich ist. Dazu ist es nötig, dass der innernigrische Dialogprozess schnellstens fortgesetzt wird. Ziel muss es sein, so bald wie möglich zur verfassungsmäßigen Ordnung zurückzukehren und demokratische Wahlen abzuhalten.

13 Juli 2009

Menschenrechtsverstöße im Sudan

SPIEGEL-Online berichtet, dass im Sudan zehn Frauen wegen Verstoßes gegen die Kleiderordnung zu je zehn Peitschenhieben zuzüglich Geldstrafen verurteilt wurden. Die sogenannten "Sittenwächter" hatten für unvereinbar mit der Scharia befunden, dass Frauen Hosen tragen.

Es ist ungewiss, ob diese Fanatiker zu beeindrucken wären, wenn ihnen jemand sagen würde: "Mohamed hätte nicht zur Peitsche gegriffen und die Frauen ausgepeitscht, sondern sie verteidigt und Religionsfreiheit verlangt."

Markus Rabanus >> Diskussion

21 Mai 2009

Armee des Tschad griff Ziele im sudanischen Norddarfur an

Khartum (Sudan), 21.05.2009 – Die sudanische Regierung hat dem Tschad vorgeworfen, Luftangriffe auf Gebiete im Sudan zu fliegen. „Heute morgen um 10:30 Uhr Ortszeit [9:30 Uhr MESZ] fand ein weiterer Besuch am selben Ort und mit derselben Methode statt“, erklärte am 16. Mai Militärsprecher Othman al-Aghbasch auf einer Pressekonferenz. Gleichzeitig dementierte Aghbasch Aussagen von Diplomaten, nach denen sich vom Sudan unterstützte Rebellengruppen im Tschad auf sudanesisches Staatsgebiet zurückgezogen haben sollen.

Bereits am 15. Mai hatte Sudan den Tschad beschuldigt, 60 Kilometer weit auf sudanesischem Territorium Ziele mit Flugzeugen angegriffen zu haben. Dieser Vorwurf wurde aus Ndjamena zurückgewiesen. Dort verglich man die sudanesische Seite mit einem Räuber, der sich über einen Diebstahl beschwere. Nach Angaben aus Ndjamena habe man nahe der sudanesischen Grenze Aufständische aus der Luft angegriffen, deren Ziel die Absetzung von Präsident Idriss Deby sei. Tschad sei überrascht über die Proteste aus Khartum, da die Aufständischen im Tschad vom Regime in Karthoum gelenkt würden. Die Angriffe der tschadischen Luftwaffe seien daraus die Konsequenz.

Nach sudanesischen Angaben nach griff Tschad in den vergangenen Tagen insgesamt dreimal Ziele im Sudan an. Osman Kebir, der Gouverneur des sudanesischen Bundesstaats Norddarfur, erklärte am 18. Mai, reguläre tschadische Truppen hätten die Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit, eine Gruppe Aufständischer in Dafur (JEM), bei einem Angriff auf die Stadt Kornoi unterstützt. Der Gouverneur sagte der Presse: „Kornoi wurde durch Streikräfte des Tschad und der JEM angegriffen. Unsere Armee hat die Aggression gestoppt.“

Im tschadischen Fernsehen bestätigte der amtierende Verteidigungsminister Adoum Younnousmi das Vordringen der Luftwaffe seines Landes. Demnach wurden mehrere Lager der Tschad-Rebellen zerstört. Man habe jedoch Informationen, dass die verbleibenden Kämpfer sich östlich von al-Dscheneina neu formieren sollen, und sei in diesem Falle vorbereitet, dieses rund 20 Kilometer von der Grenze liegende Gebiet im Sudan erneut anzugreifen.

Unterdessen erklärte ein Sprecher der Union für die Kräfte des Wechsels (UFR), man werde den Kampf gegen die tschadische Regierung fortsetzen.

Beide Staaten werfen sich gegenseitig vor, Rebellen im jeweiligen Land zu unterstützen. Der Präsident des Tschad gehört derselben ethnischen Gruppe an wie JEM-Führer Chalil Ibrahim, weswegen die Regierung in Kartum Tschad regelmäßig der Unterstützung der Aufständischen in Darfur beschuldigt.

Die Vereinten Nationen halten einen Frieden zwischen beiden Staaten für eine Grundbedingung zur Lösung des Darfurkonflikts. Ban Ki-mun, derzeitiger UN-Generalsekretär, rief alle Seiten zum Waffenstillstand auf. Rund 4,7 Millionen Menschen sind in der Region von humanitären Hilfslieferungen abhängig. Im Laufe des Konflikts sind nach UN-Angaben 300.000 Personen getötet worden. Laut sudanesischer Regierung hat der seit 2003 andauernde Konflikt nur 10.000 Menschenleben gefordert.

15 Mai 2009

Humanitäre Lage in Somalia durch blutige Kämpfe, Dürre und Piraterie prekär

Mogadischu (Somalia), 15.05.2009 – Nach Berichten einer Hilfsorganisation wurden bei drei Tage andauernden Kämpfen in der somalischen Hauptstadt Mogadischu 113 Zivilpersonen getötet, 345 weitere wurden den Angaben zufolge verletzt. Mehr als 27.000 Bewohner sind vor den Kämpfen zwischen islamistischen Aufständischen unter Führung von Hassan Dahir Aweys und Kämpfern der von Sharif Sheikh Ahmed geführten Übergangsregierung geflohen.

Sicherheitsminister Omar Haschi Aden erklärte gegenüber Associated Press: „Wir werden die Kämpfe fortsetzen, bis wir diese Elemente ausgeschaltet haben.“ Der Sondergesandte der Vereinten Nationen für Somalia, Ahmedou Ould Abdallah, wies die Schuld für die blutigen Auseinandersetzungen dem Führer von al-Schabab zu. „Die Angriffe der letzten paar Tage, alles was sich in Mogadischu kürzlich abgespielt hat, ist ein Versuch, die Macht durch Gewalt zu ergreifen, es ist der Versuch eines Staatstreiches“, sagte Abdallah auf einer Pressekonferenz in Addis Abeba.

Scharif und Aweys hatten 2006 einen Großteil Somalias unter ihre jeweilige Kontrolle gebracht, wurden dann aber von der Übergangsregierung mit Unterstützung äthiopischer Truppen verdrängt. Sharif stellte sich schließlich auf die Seite des von den Vereinten Nationen initiierten Friedensprozesses und wurde im Januar 2009 zum Präsidenten Somalias gewählt. Der Friedensprozess wird von Aweys abgelehnt.

Der Angriff der Aufständischen wurde nach Angaben des Sicherheitskommissars der Afrikanischen Union abgewehrt. Al-Schabab kontrolliert mit seinen Verbündeten einen Großteil von Südsomalia. Ein prominenter Sprecher der Organisation bestätigte, dass ausländische Kämpfer die Aufständischen unterstützen. Die Zahl der ausländischen Kämpfer, die seit Anfang des Jahres nach Somalia einsickerte, wird von ausländischen Geheimdienstkreisen mit etwa 500 angegeben. Das Land hat seit dem Sturz Siad Barres im Jahr 1991 keine funktionierende Regierung. Die Übergangsregierung kontrolliert direkt nur einige Straßenblöcke in der Hauptstadt und eine Grenzstadt, konnte aber seit dem Beginn ihres Bestehens im Jahr 2004 nicht die Souveränität über das Staatsgebiet erringen. Dadurch wurde die Piraterie vor der Küste Somalias begünstigt.

Russland hat inzwischen bekanntgegeben, dass somalische Piraten künftig in Russland angeklagt und verurteilt werden sollen, wenn russische Schiffe involviert waren. „Die Übergabe von solchen Personen in die Hände der Somalier ist nutzlos“, so der stellvertretende Generalstaatsanwalt Alexander Zwyagintsew. Trotz der Anwesenheit einer internationalen Militärflotte kommt es in den Gewässern am Horn von Afrika immer wieder zu Kaperungen von Schiffen. Derzeit werden 17 Schiffe mit etwa 300 Besatzungsmitgliedern von somalischen Piraten festgehalten.

Der EU-Schiffsverband hat in den letzten Wochen vier sogenannten Mutterschiffe aufgebracht, von denen aus die Schnellboote der somalischen Piraten versorgt werden. Dabei wurden nach Angaben des britischen Admirals Philipp Jones 52 Piraten festgenommen, von denen 38 zur Strafverfolgung an die Behörden Kenias übergeben wurden. Admiral Jones dementierte Pressemeldungen, wonach die Piraten Informationen über lohnende Beuteziele aus Europa erhielten. Allerdings würden die Piraten untereinander Informationen über Schiffsbewegungen austauschen. Die EU-Kriegsschiffe haben 23 Frachtschiffe mit Lebensmitteln und Hilfsgütern für Somalia an ihren Bestimmungshafen eskortiert.

Nach mehr als zwanzig Jahren Bürgerkrieg sind 3,2 Millionen Einwohner Somalias von solchen Hilfslieferungen abhängig. Die Situation kann sich in naher Zukunft verschärfen, da das Land derzeit von der schlimmsten Dürre seit mindestens einem Jahrzehnt betroffen ist, so der humanitäre Co-Koordinator der Vereinten Nationen für Somalia, Mark Bowden. „Etwa 45 Prozent der Bevölerung leiden an mäßiger Unterernährung.“ Nach UN-Angaben leiden allerdings 24 Prozent der Kinder in der Mitte und im Süden des ostafrikanischen Staates an akuter Unterernährung. Mehr als 1,1 Millionen Somalier sind vor den Kämpfen zwischen der Regierung und militanten Islamisten geflohen und leben in Flüchtlingslagern.

Die Zivilbevölkerung wurde von der jüngsten Eskalation überrascht. Bei den Kämpfen wurden nach Regierungsangaben 15 regierungstreue Kämpfer getötet. Unter den getöteten Aufständischen waren zwölf Pakistaner und sieben Kämpfer aus dem Jemen. Besonders die Vereinigten Staaten befürchten, dass sich Somalia zu einer Brutstätte für den internationalen Terrorismus entwickelt.

11 Januar 2009

Richtig! Südafrika verweigert Atomkriegsschiff Hafen

Die südafrikanische Atombehörde hat dem russischen Atom-Raketenkreuzers "Pjotr Weliki" die Erlaubnis zum Anlaufen des Hafens der Stadt verweigert. Das Kriegsschiff gehört zur russischen "Nordflotte", tingelt also reichlich südlich und wartet jetzt zehn Seemeilen von Kapstadt entfernt auf die Erlaubnis, um Versorgung aufzunehmen. Südafrika macht es von einer IAEO-Zustimmung abhängig.
Meine Meinung: Wer auch immer mit Atomtechnik und insbesondere Atomwaffen durch die Weltmeere schippert, soll insbesondere Nichtatomwaffenstaaten solche Auftritte ersparen. - Und Hilfe sollten solche Schiffe nur gegen das Versprechen bekommen, dass sie sofort einen Heimathäfen anlaufen und unter Aufsicht der Hilfegewährer abwracken. -msr- >> Diskussion