Desertec sieht vor, in Wüstenregionen Solar- und Windstrom zu erzeugen und u.a. aus der Sahara in die Verbrauchsräume Europas zu leiten. - Näherliegendes wäre besser: zunächst sollten mal die dortigen Staaten ihre Stromproduktion auf Regeneration umstellen (bislang 0%), aber das Öl ist ihnen eben noch zu reichlich und billig.
Dass unser sonnenreiches Spanien aus Marokko fossil produzierten Strom kauft, ist ein Armutszeugnis für beide Staaten.
Markus Rabanus >> Diskussion
Nähere Infos >> http://de.wikipedia.org/wiki/Desertec
19 November 2010
06 August 2010
Gratulation zu Kenias neuer Verfassung
Bundesminister Westerwelle begrüßt Verlauf des Referendums und Annahme der neuen Verfassung in Kenia
Bundesaußenminister Guido Westerwelle begrüßte heute (06.08.) den Verlauf des Verfassungsreferendums und die Annahme der neuen Verfassung in Kenia als einen Meilenstein für die politische Entwicklung des Landes:
„Mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass das kenianische Volk friedlich und mit großer Mehrheit für die neue Verfassung gestimmt hat. Das Ergebnis des Referendums zeigt den Willen der Kenianer, geeint die Herausforderungen anzugehen, vor denen das Land steht.
Zugleich lässt das Ergebnis den Wunsch der kenianischen Nation erkennen, Brücken über die Gräben der Vergangenheit zu bauen. Das verdient unsere Anerkennung und weitere Unterstützung.
Deutschland wird die kenianische Regierung, die mit der Annahme der neuen Verfassung zu weiteren Reformen verpflichtet wurde, nach Kräften unterstützen.“
Dem amtlichen Endergebnis zufolge stimmten mehr als 67 Prozent der kenianischen Wähler für die neue Verfassung. An der Wahl beteiligten sich rund 71 Prozent der insgesamt 12,4 Millionen Wahlberechtigten. Die Abstimmung verlief landesweit friedlich.
Deutschland hat den Verfassungsprozess maßgeblich unterstützt. Aus deutschen Mitteln wurden Druck und Verteilung der Verfassung mitfinanziert. Auch im EU-Rahmen hat sich Deutschland finanziell an der Durchführung des Referendums beteiligt.
Die neue Verfassung soll die Verfassung aus dem Jahr 1963 ablösen, die Kenia nach seiner Unabhängigkeit von Großbritannien verabschiedet hatte.
Bundesaußenminister Guido Westerwelle begrüßte heute (06.08.) den Verlauf des Verfassungsreferendums und die Annahme der neuen Verfassung in Kenia als einen Meilenstein für die politische Entwicklung des Landes:
„Mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass das kenianische Volk friedlich und mit großer Mehrheit für die neue Verfassung gestimmt hat. Das Ergebnis des Referendums zeigt den Willen der Kenianer, geeint die Herausforderungen anzugehen, vor denen das Land steht.
Zugleich lässt das Ergebnis den Wunsch der kenianischen Nation erkennen, Brücken über die Gräben der Vergangenheit zu bauen. Das verdient unsere Anerkennung und weitere Unterstützung.
Deutschland wird die kenianische Regierung, die mit der Annahme der neuen Verfassung zu weiteren Reformen verpflichtet wurde, nach Kräften unterstützen.“
Dem amtlichen Endergebnis zufolge stimmten mehr als 67 Prozent der kenianischen Wähler für die neue Verfassung. An der Wahl beteiligten sich rund 71 Prozent der insgesamt 12,4 Millionen Wahlberechtigten. Die Abstimmung verlief landesweit friedlich.
Deutschland hat den Verfassungsprozess maßgeblich unterstützt. Aus deutschen Mitteln wurden Druck und Verteilung der Verfassung mitfinanziert. Auch im EU-Rahmen hat sich Deutschland finanziell an der Durchführung des Referendums beteiligt.
Die neue Verfassung soll die Verfassung aus dem Jahr 1963 ablösen, die Kenia nach seiner Unabhängigkeit von Großbritannien verabschiedet hatte.
24 Juni 2010
Simbabwes Regierung will mit Homosexuellen-Diskriminierung punkten
Harare (Simbabwe), 24.06.2010 – Die Regierung von Simbabwe plant, das Verbot von Homosexualität in der Verfassung zu verankern. Auf einem Parteitag der Zanu-PF-Partei erklärte der Generalsekretär Didymus Mutasa, dass „alles, was menschliche und öffentliche Moral beschädigt, verboten werden sollte“. Dazu gehören seiner Ansicht nach „Homosexualität, Abtreibung und Sterbehilfe“.
Bereits jetzt sieht das Gesetz in Simbabwe schwere Strafen für Homosexualität vor. Robert Mugabe hatte mit seiner Partei zuletzt 2006 die Gesetze gegen Homosexualität stark verschärft und dies als „Präventivschlag“ bezeichnet.
Strafen für Homosexualität sind in Afrika weit verbreitet. Positive Ausnahme ist lediglich Südafrika, das 1996 als weltweit erster Staat in seiner Verfassung ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung festschrieb. In 37 von 53 Staaten Afrikas sind dagegen homosexuelle Handlungen verboten. Entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse wird Homosexualität oft als „Import aus dem Westen“ und „heilbar“ angesehen.
Gegen Simbabwe bestehen aufgrund der Verstöße gegen Menschenrechte und fundamentale Freiheitsrechte durch die Regierung unter Robert Mugabe seit 2002 Sanktionen der Europäischen Union.
Bereits jetzt sieht das Gesetz in Simbabwe schwere Strafen für Homosexualität vor. Robert Mugabe hatte mit seiner Partei zuletzt 2006 die Gesetze gegen Homosexualität stark verschärft und dies als „Präventivschlag“ bezeichnet.
Strafen für Homosexualität sind in Afrika weit verbreitet. Positive Ausnahme ist lediglich Südafrika, das 1996 als weltweit erster Staat in seiner Verfassung ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung festschrieb. In 37 von 53 Staaten Afrikas sind dagegen homosexuelle Handlungen verboten. Entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse wird Homosexualität oft als „Import aus dem Westen“ und „heilbar“ angesehen.
Gegen Simbabwe bestehen aufgrund der Verstöße gegen Menschenrechte und fundamentale Freiheitsrechte durch die Regierung unter Robert Mugabe seit 2002 Sanktionen der Europäischen Union.
21 Mai 2010
Perverse Justiz gegen Homosexuelle in Malawi
Erklärung des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung zur Verurteilung eines homosexuellen Paares in Malawi
20.05.2010
Zur Nachricht über die Verurteilung des malawischen homosexuellen Paares Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko zu 14 Jahren Haft erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (20.05.) in Berlin:
„Mit großer Bestürzung habe ich das Urteil gegen das malawische gleichgeschlechtliche Paar Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko wegen so genannter geschlechtlicher Handlungen wider die natürliche Ordnung und Unzucht zwischen Männern zur Kenntnis genommen. Die Verurteilung steht im Widerspruch zu internationalem Recht und der Afrikanischen Charta für Menschen- und Bürgerrechte. Ich appelliere an die malawische Regierung, ihren Verpflichtungen zum Schutz aller Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, nachzukommen und den Strafvollzug im Fall des verurteilten Paares Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko auszusetzen.“
Im Dezember 2009 war in den malawischen Medien über die traditionelle Verlobungsfeier des homosexuellen Paares berichtet worden. Das öffentliche Interesse führte zu ihrer Verhaftung. In monatelanger Untersuchungshaft litten sie unter Schikanen der Mitgefangenen und Misshandlungen der Behörden. Mit der Verurteilung zu einer 14-jährigen Haftstrafe folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft, die wegen der abschreckenden Wirkung auf eine harte Bestrafung gedrängt hatte. Die Argumente der Verteidigung für eine Strafmilderung fanden dagegen kein Gehör. Die Verteidigung hat angekündigt, in die Berufung zu gehen.
20.05.2010
Zur Nachricht über die Verurteilung des malawischen homosexuellen Paares Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko zu 14 Jahren Haft erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (20.05.) in Berlin:
„Mit großer Bestürzung habe ich das Urteil gegen das malawische gleichgeschlechtliche Paar Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko wegen so genannter geschlechtlicher Handlungen wider die natürliche Ordnung und Unzucht zwischen Männern zur Kenntnis genommen. Die Verurteilung steht im Widerspruch zu internationalem Recht und der Afrikanischen Charta für Menschen- und Bürgerrechte. Ich appelliere an die malawische Regierung, ihren Verpflichtungen zum Schutz aller Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, nachzukommen und den Strafvollzug im Fall des verurteilten Paares Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko auszusetzen.“
Im Dezember 2009 war in den malawischen Medien über die traditionelle Verlobungsfeier des homosexuellen Paares berichtet worden. Das öffentliche Interesse führte zu ihrer Verhaftung. In monatelanger Untersuchungshaft litten sie unter Schikanen der Mitgefangenen und Misshandlungen der Behörden. Mit der Verurteilung zu einer 14-jährigen Haftstrafe folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft, die wegen der abschreckenden Wirkung auf eine harte Bestrafung gedrängt hatte. Die Argumente der Verteidigung für eine Strafmilderung fanden dagegen kein Gehör. Die Verteidigung hat angekündigt, in die Berufung zu gehen.
20 Februar 2010
zum Putsch im Niger
Zur Lage in Niger erklärte der Pressesprecher des Auswärtigen Amts, Andreas Peschke, am 19.02. vor der Bundespressekonferenz:
PESCHKE: Ich möchte, in Absprache mit dem Regierungssprecher, kurz eine Einschätzung zur Lage in Niger abgeben. Die Bundesregierung ist sehr besorgt über die Entwicklung in Niger. Wir verurteilen die gewaltsame Machtübernahme durch Militärs in dem westafrikanischen Land. Wir appellieren an alle Beteiligten, die Anwendung von Gewalt umgehend einzustellen und alle Schritte zu unterlassen, die zu einer weiteren Eskalation der Lage führen können. Die Bundesregierung ruft alle Beteiligten auf, schnellstmöglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wieder eine zivile Regierung möglich ist. Dazu ist es nötig, dass der innernigrische Dialogprozess schnellstens fortgesetzt wird. Ziel muss es sein, so bald wie möglich zur verfassungsmäßigen Ordnung zurückzukehren und demokratische Wahlen abzuhalten.
PESCHKE: Ich möchte, in Absprache mit dem Regierungssprecher, kurz eine Einschätzung zur Lage in Niger abgeben. Die Bundesregierung ist sehr besorgt über die Entwicklung in Niger. Wir verurteilen die gewaltsame Machtübernahme durch Militärs in dem westafrikanischen Land. Wir appellieren an alle Beteiligten, die Anwendung von Gewalt umgehend einzustellen und alle Schritte zu unterlassen, die zu einer weiteren Eskalation der Lage führen können. Die Bundesregierung ruft alle Beteiligten auf, schnellstmöglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wieder eine zivile Regierung möglich ist. Dazu ist es nötig, dass der innernigrische Dialogprozess schnellstens fortgesetzt wird. Ziel muss es sein, so bald wie möglich zur verfassungsmäßigen Ordnung zurückzukehren und demokratische Wahlen abzuhalten.
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