Erklärung des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung zur Verurteilung eines homosexuellen Paares in Malawi
20.05.2010
Zur Nachricht über die Verurteilung des malawischen homosexuellen Paares Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko zu 14 Jahren Haft erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (20.05.) in Berlin:
„Mit großer Bestürzung habe ich das Urteil gegen das malawische gleichgeschlechtliche Paar Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko wegen so genannter geschlechtlicher Handlungen wider die natürliche Ordnung und Unzucht zwischen Männern zur Kenntnis genommen. Die Verurteilung steht im Widerspruch zu internationalem Recht und der Afrikanischen Charta für Menschen- und Bürgerrechte. Ich appelliere an die malawische Regierung, ihren Verpflichtungen zum Schutz aller Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, nachzukommen und den Strafvollzug im Fall des verurteilten Paares Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko auszusetzen.“
Im Dezember 2009 war in den malawischen Medien über die traditionelle Verlobungsfeier des homosexuellen Paares berichtet worden. Das öffentliche Interesse führte zu ihrer Verhaftung. In monatelanger Untersuchungshaft litten sie unter Schikanen der Mitgefangenen und Misshandlungen der Behörden. Mit der Verurteilung zu einer 14-jährigen Haftstrafe folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft, die wegen der abschreckenden Wirkung auf eine harte Bestrafung gedrängt hatte. Die Argumente der Verteidigung für eine Strafmilderung fanden dagegen kein Gehör. Die Verteidigung hat angekündigt, in die Berufung zu gehen.